Benutzerordnung
Benutzerordnung
für den Standort Entsorgungszentrum Leppe
und die :metabolon bikeparcours
- Die Nutzung der Mountainbikestrecken und -flächen des :metabolon bikeparcours ist ausschließlich Personen erlaubt, die durch den Vorstand des MTBvD Racing e.V. berechtigt sind. Nach Aufforderung durch das Aufsichtspersonal ist die Berechtigung nachzuweisen.
- Für alle Bereiche auf dem Standort, für die nicht ausdrücklich der Zutritt durch den MTBvD Racing e.V. oder die allgemeine Öffentlichkeit zugelassen sind, gilt ein Zutritts- und Betretungsverbot. Dies gilt insbesondere für sämtliche auf dem Standort vorhandenen Arbeitsbereiche, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen.
- Die Nutzungszeiten der Mountainbikestrecken und -flächen des :metabolon bikeparcours sind werktags sowie sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 16 Uhr (November-Februar), bis 19 Uhr (März, April, September, Oktober) bzw. bis 21 Uhr (Mai-August). Die Nutzungszeiten können durch den BAV nach rechtzeitiger Ankündigung geändert werden.
- Für die An- und Abfahrt zu den Mountainbikestrecken und -flächen gilt Folgendes: Auf dem Standort des Entsorgungszentrums Leppe gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf den Verkehrsflächen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Das Halten und Parken ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Zufahrtswege für Feuerwehr, Rettungswagen und Polizei sind freizuhalten.
- Im Übrigen ist das Mountainbikefahren ausschließlich auf den hierfür eingerichteten und ausgewiesenen Mountainbikestrecken und -flächen erlaubt. Es muss ein handelsüblicher Schutzhelm getragen werden. Das Tragen weiterer Schutzkleidung wie Handschuhe und Protektoren wird empfohlen.
- Im Falle einer Störung oder Behinderung des Betriebsablaufes auf dem Standort ist den Anordnungen des Deponiepersonals Folge zu leisten.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Standort, ausgenommen in den hierfür gesondert ausgewiesenen Raucherräumen, verboten.
- Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Benutzung der auf dem Standort vorhandenen sanitären Einrichtungen sind diese in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.








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