Benutzerordnung

Benutzerordnung
für den Standort Entsorgungszentrum Leppe
und die :metabolon bikeparcours

 

  1. Die Nutzung der Mountainbikestrecken und -flächen des :metabolon bikeparcours ist ausschließlich Personen erlaubt, die durch den Vorstand des MTBvD Racing e.V. berechtigt sind. Nach Aufforderung durch das Aufsichtspersonal ist die Berechtigung nachzuweisen.
  2.  

  3. Für alle Bereiche auf dem Standort, für die nicht ausdrücklich der Zutritt durch den MTBvD Racing e.V. oder die allgemeine Öffentlichkeit zugelassen sind, gilt ein Zutritts- und Betretungsverbot. Dies gilt insbesondere für sämtliche auf dem Standort vorhandenen Arbeitsbereiche, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen.
  4.  

  5. Die Nutzungszeiten der Mountainbikestrecken und -flächen des :metabolon bikeparcours sind werktags sowie sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 16 Uhr (November-Februar), bis 19 Uhr (März, April, September, Oktober) bzw. bis 21 Uhr (Mai-August). Die Nutzungszeiten können durch den BAV nach rechtzeitiger Ankündigung geändert werden.
  6.  

  7. Für die An- und Abfahrt zu den Mountainbikestrecken und -flächen gilt Folgendes: Auf dem Standort des Entsorgungszentrums Leppe gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf den Verkehrsflächen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Das Halten und Parken ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Zufahrtswege für Feuerwehr, Rettungswagen und Polizei sind freizuhalten.
  8.  

  9. Im Übrigen ist das Mountainbikefahren ausschließlich auf den hierfür eingerichteten und ausgewiesenen Mountainbikestrecken und -flächen erlaubt. Es muss ein handelsüblicher Schutzhelm getragen werden. Das Tragen weiterer Schutzkleidung wie Handschuhe und Protektoren wird empfohlen.
  10.  

  11. Im Falle einer Störung oder Behinderung des Betriebsablaufes auf dem Standort ist den Anordnungen des Deponiepersonals Folge zu leisten.
  12.  

  13. Das Rauchen ist auf dem gesamten Standort, ausgenommen in den hierfür gesondert ausgewiesenen Raucherräumen, verboten.
  14.  

  15. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Benutzung der auf dem Standort vorhandenen sanitären Einrichtungen sind diese in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.